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Es hat einige Mühe gemacht, unser Haus an das Netz der Telekom anschliessen zu lassen. Die höchste der Möglichkeiten war der Anschluss an den Tarif DSL16000. Real kommen nur knapp 10 MBit/s an.  ist nunmehr der MagentaS Hybrid Tarif. Wir erreichen stolze Raten von 20 MBit/s.
Wir haben eine Flatrate und können Ihnen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, einen kostenfreien Zugang zum Internet zur Verfügung stellen. Jede Wohnung hat ein eigenes WLAN. Mißbräuchliche Verwendung des Gratis- WLAN können wir leider nicht tolerieren. Illegale downloads lassen sich anhand der WLAN- Einwahl und der IP- und MAC- Adresse des genutzten Gerätes zuordnen.

Die aktuelle Rechtssprechnung befreit zwar Vermieter von Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen. Trotzdem halten wir es für ein ernstes Thema.

Wir sind nicht allein mit unserer Bitte. Grosse Häuser, mit denen wir uns nicht vergleichen, haben noch weitaus strengere Regeln, wie zum Beispiel

Bitte lesen Sie deshalb nachfolgenden Text aufmerksam durch. Mit Entgegennahme des Passworts und der ersten Einwahl in unser WLAN nehmen Sie die Belehrung an.

 

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN- oder WiFi- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
  6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

Der Gast stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

Quelle: redaktion-i-media.de

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